Barrierefreiheitsgesetz (BFSG): Was Unternehmen 2025 umsetzen müssen

Barrierefreiheitsgesetz (BFSG): Was Unternehmen 2025 umsetzen müssenWas regelt das Barrierefreiheitsgesetz?Das Barrierefreiheitsgesetz – offiziell Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefreianzubieten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um (European Accessibility Act – EAA) und gilt bundesweit. Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?Das Barrierefreiheitsgesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) bereitstellen. Das betrifft u. a.:
Nicht betroffen sind reine B2B-Angebote sowie rein informative Seiten ohne Verbrauchervertrag.
Ausnahme: KleinstunternehmenFür Dienstleistungen besteht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, wenn:
Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte. Wer beispielsweise barrierepflichtige Produkte wie E-Book-Reader herstellt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße zur Umsetzung verpflichtet.
Welche digitalen Inhalte sind betroffen?Das Gesetz betrifft alle digitalen Inhalte, die im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss stehen. Dazu gehören insbesondere:
Auch informative Unterseiten (z. B. Versandinformationen), die für den Vertragsabschluss relevant sind, können betroffen sein.
Welche technischen Standards gelten?Das Barrierefreiheitsgesetz verweist auf die technische Umsetzung gemäß der Verordnung zum BFSG (BFSGV). Diese nennt die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA aufbaut. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Barrierefreiheitserklärung: Pflicht für UnternehmenBetroffene Unternehmen müssen auf ihrer Website oder App eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese soll:
Die Erklärung muss leicht auffindbar (z. B. im Footer) und selbst barrierefrei sein. Sie ist regelmäßig zu aktualisieren.
Kontrolle und SanktionenDie Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes wird durch Marktüberwachungsbehörden der Länder sowie ggf. durch Landesmedienanstalten überprüft. Verbraucher und Interessenverbände können ebenfalls Beschwerden einreichen. Bei Verstößen drohen:
Übergangsfristen und AusnahmenAb wann gilt das Gesetz?
Weitere Ausnahmen
Unverhältnismäßige BelastungWenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung oder eine grundlegende Veränderung darstellen würde, kann eine Ausnahme beantragt werden. Diese muss jedoch ausführlich begründet und dokumentiert werden.
Barrierefreiheit wird Pflicht – und ChanceDas Barrierefreiheitsgesetz schafft erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen für digitale Barrierefreiheit im privaten Sektor. Für Unternehmen bedeutet das:
Darüber hinaus kann Barrierefreiheit auch wirtschaftlich sinnvoll sein: Sie erweitert die Zielgruppe, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und stärkt das Markenimage.
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